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Wortbrücke in die Domgemeinde zum 1. Sonntag nach Ostern (27. April 2025)

Ökumene – was verbindet?

Im Jahr 325 – also vor 1700 Jahren – fand in Nizäa das erste Ökumenische Konzil statt. Der Ort ist das heutige Iznik in der Türkei. Es war der römische Kaiser Konstantin, der das Konzil nach Nizäa einberief – praktischerweise nahe seiner neuen Residenzstadt. Er hatte seine Vorherrschaft auch im östlichen Reich durchgesetzt und Byzanz zu seiner Residenz gemacht. Später hieß die Stadt nach ihm Konstantinopel – das heutige Istanbul.
Der Plan des Kaisers: im nun politisch geeinten Reich Streit in der Kirche beizulegen. Über 200 Bischöfe kamen – vor allem aus dem Osten des Reiches.
Ein Streitpunkt zwischen Ostkirche und Westkirche war die Berechnung des Ostertermins. In Nizäa wurde der Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond festgelegt – aber bis heute feiern orthodoxe Christen Ostern nach dem alten (julianischen) Kalender. Nur in manchen Jahren (wie 2025) ist das am selben Datum.
Hauptthema in Nizäa war das Verhältnis von Jesus zu Gott – sind sie wesensgleich oder nur wesensähnlich – wie die Anhänger des Arius meinten? Im Griechischen ist das ein Unterschied von nur einem einzigen Buchstaben, aber es gefährdete die Einheit der Kirche. Am Ende gab es dann eine vom Kaiser forcierte Mehrheitsentscheidung – gegen die Arianer.
Im Glaubensbekenntnis von Nizäa 325 wurde die Lehre von der Dreieinigkeit Gottes festgeschrieben und 381 in Konstantinopel dann zum Dogma erklärt. Wir sprechen dieses Glaubensbekenntnis nur bei besonderen Gelegenheiten (EG 805). Meist nehmen wir das kürzere apostolische Credo (EG 804). Credo heißt „ich glaube“ – das Bekenntnis von Nizäa-Konstantinopel beginnt mit „wir glauben“. Außer dem und der Betonung der Dreieinigkeit Gottes gibt es noch eine Besonderheit: „Wir bekennen die eine Taufe zur Vergebung der Sünden.“ Das steht im Apostolikum nicht.
Die eine Taufe erkennen auch heute fast alle christlichen Kirchen gegenseitig an. Nur bei den Kirchen, die eine bewusste eigene Entscheidung zur Taufe voraussetzen, ist die Kindertaufe nicht gültig.

Am 29. April 2007 kamen im Magdeburger Dom Vertreter von elf Kirchen zusammen, um die wechselseitige Anerkennung der Taufe förmlich zu bestätigen. Warum in Magdeburg? Der Taufstein hier wird seit dem 10. Jh. benutzt, und erst im 11. Jh. (1054) trennten sich die westliche (römisch-katholische) Kirche und die östlichen (orthodoxen) Kirchen.
Doch wir bleiben durch die eine Taufe verbunden.

Das Verbindende mehr als das Trennende zu sehen,
das wünscht sich und Ihnen
Ihre Prädikantin Helga Fiek


 
 


 

Ankündigung der Wahlen zum
Gemeindekirchenrat der Evangelischen Domgemeinde Magdeburg

  1. Am 5. Oktober 2025 findet die Wahl des Gemeindekirchenrates der Evangelischen Domgemeinde statt.
     
  2. Es sind 10 Mitglieder für den Gemeindekirchenrat zu wählen.
     
  3. Alle Gemeindeglieder werden gebeten, Kandidatenvorschläge für den Gemeindekirchenrat bis spätestens 18. Mai 2025 beim Gemeindekirchenrat, Am Dom 1, 39104 Magdeburg schriftlich einzureichen. Die Vorschläge können auch im Dombüro abgegeben oder einem GKR-Mitglied übergeben werden. Das entsprechende Formular ist im Dombüro erhältlich bzw. kann dort angefordert werden (Tel.: 0391 5410436). Zudem finden Sie das Formular auch auf der Internetseite der Evangelischen Domgemeinde
    ( www.magdeburgerdom.de).
     
  4. Vorgeschlagen werden können alle Gemeindeglieder,
    • die seit mindestens dem 5. April 2025 der Domgemeinde angehören,
    • die bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • die zum Abendmahl zugelassen sind,
    • die am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen oder daran interessiert sind und
    • die Wählbarkeit nicht verloren haben.
      Gemäß § 6 Absatz 2 Gemeindekirchenratsgesetz mit Ausführungsverordnung ist u.a. nicht wählbar, „…wer seine Pflichten als Gemeindeglied erheblich verletzt, sich kirchenfeindlich betätigt oder sich im Widerspruch zur Heiligen Schrift, dem christlichen Glauben oder der Kirche verhält…“. „… Als kirchenfeindlich gilt auch, wer die in Artikel 2 der Kirchenverfassung EKM festgelegten Grundsätze nicht anerkennt, extremistische, antisemitische, fremdenfeindliche oder sonst menschenverachtende Positionen vertritt oder sich in entsprechenden Organisationen betätigt. ...“
       
  5. Es besteht die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Alle Wahlberechtigten der Evangelischen Domgemeinde erhalten die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt. Zudem besteht aber auch die Möglichkeit, am 5. Oktober 2025 im Dompfarrhaus zu wählen. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am 5. Oktober 2025 mindestens des 14. Lebensjahr vollendet haben.
     

    Der Gemeindekirchenrat der Evangelischen Domgemeinde Magdeburg
    Stephen Gerhard Stehli
    Gemeindekirchenratsvorsitzender


Geistliches

>> Weitere Gottesdiensttermine

Gottesdienst

Sonntag, 27. April
Quasimodogeniti
10.00 Uhr Dom-Remter

GOTTESDIENST mit Taufe
Prädikant
Stephen Gerhard Stehli

Gottesdienst

Sonntag, 4. Mai
Miserecordias Domini
10.00 Uhr DOM

ABENDMAHLSGOTTESDIENST
Bishop Martin Gorick
(Worcester)
Landesbischof
Friedrich Kramer

Gottesdienst

Sonntag, 4. Mai
Miserecordias Domini
14.00 Uhr DOM

ORDINATIONSGOTTESDIENST
Landesbischof
Friedrich Kramer

Gottesdienst

Sonntag, 11. Mai
Jubilate
10.00 Uhr DOM

PREDIGTGOTTESDIENST
mit den Dombläsern
Domprediger
Jörg Uhle-Wettler
Prädikanten der EKM